Anmeldevoraussetzungen
Die Anmeldevoraussetzungen zum Übertritt an das Gymnasium Ernestinum Gotha von der Grund- und Regelschule sowie vom Gymnasium sind mit dem Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der
- Klassenstufe 4 der Grundschule sowie
- nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule
an das Ernestinum übertreten. Ein Wechsel von Gymnasium zu Gymnasium ist nach Antrag in Absprache mit der Schulleitung zum Halb- bzw. zum Endjahr in allen Klassenstufen möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.
Voraussetzung für einen Übertritt von der Grundschule zum Gymnasium ist möglich, wenn:
- die Notenvoraussetzungen gegeben sind! Das heißt: Note 1 oder 2 in den Fächern Mathematik, Deutsch, Heimat- oder Sachkunde!
- eine Empfehlung von der Grundschule erteilt wird!
- erfolgreich am Probeunterricht teilgenommen wurde!
Das Übertrittsverfahren für den Landkreis Gotha ist wie folgt geregelt:
- die Anmeldung an das Gymnasium Ernestinum Gotha erfolgt in der Woche vom 27.02.2012. bis 03.03.2012
- bei der Anmeldung sind von den Eltern folgende Unterlagen zur Einsicht vorzulegen: das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 oder eine Schullaufbahnempfehlung im Original (wenn vorhanden).
- In einem persönlichen Gespräch erhalten die Eltern im Beisein der Schülerinnen und Schüler alle notwendigen Informationen zum Übertritt an das Gymnasium Ernestinum Gotha
Nach erfolgter Anmeldung wird den Eltern eine schriftliche Bestätigung durch den Schulleiter des Ernestinums zugesandt. Gleichzeitig erfolgt eine Einladung zum ersten Elternabend am 31. Mai 2012. Zum Elternabend werden bereits alle Informationen zum Start in das neue Schuljahr, die Zusammensetzung der neuen Klassen, die neuen Schulbücher und Vieles mehr den Eltern mitgeteilt. Den ersten Elternabend leiten bereits die zukünftigen Klassenleiter der neuen 5. Klassen für das Schuljahr 2012/13.