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Gymnasiale Oberstufe in Thüringen

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Die Schülerinnen und Schüler bleiben mindestens zwei Jahre, aber höchstens vier Jahre in der gymnasialen Oberstufe, die mit der Abiturprüfung abschließt. Die Zulassung zur Abiturprüfung muss spätestens nach dreieinhalbjähriger Zugehörigkeit zur gymnasialen Oberstufe erfolgen. Geschieht dies nicht, müssen die betreffenden Schüler die Schule verlassen.

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre und ist meist in eine Einführungs- und eine Qualifikationsphase gegliedert. Die Einführungsphase dauert ein Schuljahr und soll den Jugendlichen eine Orientierung ermöglichen. Denn ein wesentlicher Unterschied zum Sekundarbereich I ist die Auflösung der Klassenverbände. Die Schülerinnen und Schüler lernen jetzt in einem Kurssystem, dessen Angebote sie sich selbst zusammenstellen müssen. Es gibt keine festen Klassen mehr, sondern für jedes Fach neue Schüler-Lehrer-Konstellationen. Dabei können die Schüler je nach Neigung ihren Stundenplan festlegen, allerdings müssen einige Pflichtfächer berücksichtigt werden. Andere Fächer hingegen stehen frei zur Auswahl, es muss lediglich ein gewisser Rahmen an Fachbereichen abgedeckt sein.

Ziele der gymnasialen Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe zielt auf das selbstständige, wissenschaftliche Arbeiten. Sie soll schließlich auf ein Studium vorbereiten und so ist der einzelne Schüler immer mehr gefordert, muss sich sein Lernen selbst einteilen und organisieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen allerdings auch in ausreichendem Maße auf die Berufswelt vorbereitet werden.
Anders als in den vorhergehenden Klassen wird von den Schülern verlangt, sich neben dem Schulstoff selbst mit Informationen zu versorgen. Die Klassenarbeiten, jetzt Klausuren genannt, werden deutlich umfangreicher. Daneben werden die Schüler auf das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten vorbereitet. Analytisches Denken und strukturiertes Vorgehen zeichnen die Arbeit in der Oberstufe aus. Es gibt andere Schulfächer, die in den Klassen 5 und 6 nicht unterrichtet wurden.
Dadurch, dass die Schüler selbst ihre Schwerpunkte setzen können, werden sie aufgefordert, sich Gedanken über ihre berufliche Zielsetzung zu machen. Denn bei der Kurswahl muss bereits die mögliche Studienplanung einbezogen werden. Will ein Schüler z. B. Medizin studieren, ist eine Schwerpunktsetzung im naturwissenschaftlichen Bereich unbedingt nötig. Soll hingegen eine journalistische Laufbahn eingeschlagen werden, empfiehlt sich eine gute sprachliche Bildung.

Der Unterricht in der Oberstufe

Die Kultusministerkonferenz hat festgelegt, dass der Pflicht- und Wahlbereich in der Regel 30 Wochenstunden umfassen soll. Zum Pflichtbereich gehören
  • das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
  • das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
  • das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld
  • Sport
Folgende Fächer stehen laut Kultusministerkonferenz im Pflicht- und Wahlbereich zur Verfügung: Deutsch, Fremdsprachen, Bildende Kunst, Musik, Geschichte, Geographie, Philosophie, Religionslehre, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Sport. Die Schulen haben die Möglichkeit, mit Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde weitere Fächer im Wahlbereich anzubieten.

Das Kurssystem

Die Kurse in der Oberstufe gliedern sich in Grund- und Leistungskurse. Leistungskurse werden in Thüringen mit fünf Wochenstunden, Grundkurse mit 2 bis 3 Wochenstunden unterrichtet. Erstes Leistungsfach muss Deutsch oder Mathematik sein. Als zweites Leistungsfach können die Schüler aus den Bereichen Pflichtfremdsprache, die in den Klassen 5 bis 10 begonnen wurde (z. B. Englisch) Gesellschaftswissenschaft (z. B. Geschichte) Naturwissenschaft (z. B. Biologie) Falls sie noch nicht als Leistungsfächer gewählt wurden, müssen Deutsch, Mathematik, Geschichte, eine fortgeführte Fremdsprache, ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach, eine Naturwissenschaft, Kunsterziehung, Musik, Religionslehre bzw. Ethik sowie Sport belegt werden. Zu den Pflichtgrundkursen kommen die Wahlgrundkurse, die sich die Schüler aus dem Angebot der Schule zusammenstellen können.

Es gibt in Thüringen zusätzlich zu den Leistungs- und Grundkursen ein Seminarfach. In diesem Seminarfach sollen die Schüler besonders das wissenschaftliche Arbeiten, wie es im Studium verlangt wird, üben. Das Thema der Arbeit können die Schüler selbst wählen, es muss allerdings mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Dieser Kurs wird mit einer Seminarfacharbeit abgeschlossen, die entweder im ersten Kurshalbjahr der Jahrgangsstufe 11 oder im ersten Kurshalbjahr der Jahrgangsstufe 12 fertig gestellt werden muss. Diese Seminarfachleistung wird in der Abiturprüfung vierfach gewertet.

Die Punkte, die in den Leistungskursen erzielt wurden, zählen doppelt. Daher sollte sich Ihr Kind genau überlegen, welche zwei Fächer es als Leistungskurse wählt. Es empfiehlt sich, die Fächer zu Leistungskursen zu machen, in denen besonders gute Leistungen zu erwarten sind. Aber Ihr Kind sollte ebenfalls bereits ein Auge auf den späteren Werdegang haben. Will es z. B. Mathematik studieren, sollte es auch einen Mathematik-Leistungskurs belegen.

Anders als in den ersten zehn Schuljahren finden die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe am Ende eines Halbjahres kein Zeugnis mit Noten vor, sondern ein Punktsystem. Dabei gilt folgende Umrechnungstabelle:

Noten

 1+

 1

 1-

 2+

 2

 2-

 3+

 3

 3-

 4+

 4

 4-

 5+

 5

 5-

 6

Punkte

 15

 14

 13

 12

 11

 10

 9

 8

 7

 6

 5

 4

 3

 2

 1

 0


Die Punkte, die im Laufe der Jahrgangsstufen 11 und 12 insgesamt erreicht werden, sind für die Zulassung zum Abitur und die Abiturnote entscheidend. Es ist daher wichtig, dass die Schüler durchgehend auf möglichst gute Noten achten. Insgesamt ist es notwendig, dass Ihr Kind in Jahrgangsstufe 11 und 12 acht Leistungskurse (je vier aus den beiden gewählten Leistungsfächern, je zwei pro Halbjahr in Stufe 12 und 13) und mindestens 24 Grundkurse besucht hat. Damit schlechte Noten – falls möglich – ausgeglichen werden können, ist es ratsam, mehr Kurse zu belegen, als es die Mindestanforderungen vorschreiben. So können mangelnde Leistungen in einem Grundkurs durch gute Leistungen in einem anderen ausgeglichen werden.

Die Abiturprüfung

Die Abiturprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die zwei Leistungskurse werden durch eine Klausur schriftlich geprüft, ebenso das dritte Abiturfach. Zwei der in den letzten beiden Jahrgangsstufen durchgängig belegten Grundkurse werden im Abitur geprüft. Im vierten Abiturfach wird eine mündliche Leistung des Schülers gewertet. Insgesamt ist es möglich, in der gymnasialen Oberstufe 840 Punkte zu erreichen. Diese Zahl ergibt sich aus maximal 210 Punkten in den Leistungskursen (doppelte Wertung von 6 Kursen + Ausgleichsregelung mit höchstens 15 Punkten) und 330 Punkten in den Grundkursen (22-mal maximal 15 Punkte) sowie 300 Punkten, die höchstens in der Abiturprüfung selbst erreicht werden können. Wann aber ist das Abitur endgültig bestanden? Die Konferenz der Kultusminister hat – für alle Bundesländer einheitlich – hierzu beschlossen:
  1. Von den 22 Grundkursen müssen wenigstens 16 mit jeweils mindestens 5 Punkten (das entspricht der Note „ausreichend“) abgeschlossen werden. Insgesamt müssen in den Grundkursen mindestens 110 Punkte erreicht werden.
  2. Von den 6 Leistungskursen müssen wenigstens 4 mit jeweils mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden. Insgesamt müssen hier mindestens 70 Punkte erreicht werden.
  3. Von insgesamt 300 möglichen Punkten in der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erlangt werden. In zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, sind wenigstens jeweils 5 Punkte der einfachen Wertung zu erreichen.
  4. Von insgesamt 840 Punkten, die im Laufe der zwei Jahre hätten zusammenkommen können, müssen mindestens 280 Punkte erreicht werden.
Das Abitur kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wurde auch jetzt die geforderte Punktzahl nicht erreicht, ist eine erneute Wiederholung nicht mehr möglich. Der Schüler hat aber automatisch die Fachhochschulreife erworben.
Wurde in einem schriftlichen Fach eine Leistung erbracht, die im negativen oder positiven Bereich deutlich von der in den Jahrgangsstufen zuvor gezeigten Leistungen abweicht, dann kann diese Note durch eine mündliche Prüfung bestätigt oder auch korrigiert werden. So wird vermieden, dass ein „Ausrutscher“ in der Abiturprüfung sich zu gewichtig in der Gesamtbewertung niederschlägt.

Quelle: TKM
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