Wahlmöglichkeit einer 3. Fremdsprache


Wer beabsichtigt, seine 2. Fremdsprache eventuell durch eine neu einsetzende 3. Fremdsprache (je nach Angebotsmöglichkeit) in der Oberstufe zu ersetzen, muss hierfür in der 9. Klasse das neue Fach "Sprachen und Sprachenlernen" mit 2 Wochenstunden im Wahlpflichtbereich belegen. Der Unterricht in der 3. Fremdsprache beginnt dann in Klasse 10 mit 4 Wochenstunden. Am Ende der Klasse 10 muss entschieden werden, ob die 2. Fremdsprache in Klasse 11 fortgeführt oder durch die 3. Fremdsprache ersetzt wird. Eine Garantie auf Einrichtung eines Sprachkurses der 3. Fremdsprache ab Klasse 11 gibt es jedoch nicht. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht in dem Fortführen der 3. Fremdsprache und gleichzeitigem Fortführen der 2. Fremdsprache (NUR Latein) in Klasse 11.

letzte Änderung: 20.02.2023