Hausordnung des Gymnasium Ernestinum Gotha


Regeln für einen respektvollen Umgang miteinander als Basis humanistischer Bildung
Das Zusammenleben in einer Schule setzt gewisse Regelungen voraus, um einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes zu gewährleisten. Wenn jeder sich so verhält, wie er es von anderen erwartet, dann dürften keine Schwierigkeiten auftreten. Auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes (Neufassung vom 20. Dezember 2010) wird folgende Hausordnung erlassen, die für LehrerInnen und SchülerInnen des GYMNASIUM ERNESTINUM GOTHA verbindlich ist.
 


1. Unterricht

Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr mit dem Schulgong. Die SchülerInnen erscheinen rechtzeitig 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen, die den Unterrichts- und Erziehungszielen der Schule dienen, teilzunehmen. Bei Verstößen werden entsprechende Erziehungsmaßnahmen eingeleitet. Die Klassensprecher oder ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin benachrichtigen bei Ausbleiben des Lehrers spätestens nach 5 Minuten die Schulleitung.

 


2. Pausen

Die großen Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler sowie auch der Lehrerinnen und Lehrer.

In der Frühstückspause verbleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Unterrichtsraum. Bei Bedarf besteht für die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen die Möglichkeit, die Mensa aufzusuchen, um Getränke und Speisen zu erwerben. Nur den Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe, den Klassen 10-12, ist es gestattet, sich auch während der Frühstückspause in der Mensa aufzuhalten. Für die Aufsicht während der Frühstückspause ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verantwortlich, welcher in der 2. Unterrichtsstunde Unterricht im Raum hatte. Das Essen auf den Fluren ist während der Frühstückspause nicht erlaubt. In den Fachräumen gilt die entsprechende Fachraumordnung. Der Raumwechsel erfolgt erst mit dem Klingelzeichen. Der Lehrer verlässt zuletzt den Raum und schließt diesen ab.

In der Hofpause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude, nachdem sie den Raumwechsel vorgenommen haben. Die Räume bleiben während der Hofpause verschlossen.

Der Aufenthalt in der Mensa während der Hofpause ist nur Personen gestattet, welche dort erworbenes Essen, einschließlich heißer Getränke, einnehmen. Dabei sind die Tischsitten zu beachten. Gleichzeitig gilt für alle Personen ein Handyverbot. Das Handy bleibt während dieser Zeit ausgeschaltet. Während der Zeit der Hofpause halten sich die Schülerinnen und Schüler der 5. - 9. Klassen im Bereich des ausgewiesenen Schulhofes auf. Die Aufsicht ist durch die Schule gewährleistet. Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10 -12 ist es gestattet, den angrenzenden Bereich neben dem Brahmsweg als Aufenthaltsort zu nutzen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Schülerinnen und Schüler in Sichtweite (Gewährung der Aufsichtspflicht durch die Schule!) aufhalten. Vor dem Schulgebäude (Bergallee 8) ist ein Aufenthalt während der Hofpause nicht gestattet.

 

 


3. Aufsichtsbereiche

Alle SchülerInnen stehen während der Unterrichtszeit unter der Aufsichtspflicht der Schule. Dies gilt auch für sogenannte Unterrichtswege (z. B. zur Sporthalle). Den SchülerInnen der Klassen 5 bis 9 ist es untersagt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit, die Pausen eingeschlossen, zu verlassen. Wer dagegen verstößt, entzieht sich der Aufsicht und Verantwortung der Schule. Die SchülerInnen der Klassen 10 - 12 dürfen mit schriftlicher Genehmigung der Eltern das Schulgelände in den Freistunden verlassen. Dies gilt auch für die Hofpause sowie für die Zeiten vor und nach dem Unterricht. Dabei sind die an den Schulhof angrenzenden Bereiche zum Aufenthalt zu nutzen. Der Brahmsweg ist unbedingt frei zu halten. Die Fahrschüler unterstehen bis zur Abfahrt der Busse der Aufsichtspflicht der Schule. Der Aufsicht führende Lehrer sorgt für Ruhe und Ordnung an der Bushaltestelle und ist Ansprechpartner für die SchülerInnen.

 


4. Ordnung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

Das Schulgebäude darf erst mit dem Schulgong vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde betreten werden. Von Sonderregelungen abgesehen (z. B. für Ferien) wird das Schulgelände von Montag bis Freitag täglich um 07.00 Uhr geöffnet und um 17.00 Uhr geschlossen. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Schulgelände ganztägig geschlossen. Schulische Veranstaltungen auf dem Schulgelände, die außerhalb der normalen Schulöffnungszeiten stattfinden, bedürfen der Genehmigung durch den Direktor.
Im Interesse eines störungsfreien Unterrichts ist Lärm jeglicher Art unbedingt zu vermeiden. Das Rennen auf den Fluren ist untersagt. Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten, ebenso das Klettern auf Mauern und Bäume. Der Aufenthalt zwischen den abgestellten Fahrrädern ist nicht erlaubt.

Die SchülerInnen sind für die Sauberkeit und Ordnung innerhalb des Schulgeländes und dessen unmittelbarer Umgebung mitverantwortlich. Diesbezügliche Anweisungen vom Lehrer sind zu befolgen.

Für den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes und der Tafel ist der Ordnungsdienst (zwei SchülerInnen) verantwortlich, der erst nach Erledigung seiner Aufgaben den Raum verlässt. Die Stühle sind nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum  hoch zu stellen. Die Holztreppe zur Cafeteria darf im Bereich 1. und 2. Etage durch Schüler nicht betreten werden.

Zweiradfahrzeuge sind auf dem dafür vorgesehenen Platz im Schulgelände abzustellen. Alle Fahrzeuge sind über den Schulhof zu schieben. Das Parken von anderen Kfz auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist den SchülerInnen innerhalb des Schulgebäudes und des Schulgeländes untersagt. Eingeschlossen hierbei ist auch der letzte Unterrichtstag der 12. Klassen.
Durch Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes (2007) ist das Rauchen außerhalb des Schulgeländes nur SchülerInnen ab 18 Jahren gestattet. Die Schulleitung weist darauf hin, dass im gesamten Bereich des Brahmsweges sowie vor dem Schulgebäude absolutes Rauchverbot besteht. Bei Verstößen kann durch das Ordnungsamt der Stadt Gotha eine Ordnungsstrafe ausgesprochen werden.
 

5. Umgang mit dem Handy

Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Ernestinum Gotha pflegen einen sinnvollen und zweckmäßigen Umgang mit dem Handy und digitalen Medien jeglicher Form.

Das Handy ist bei Betreten des Schulgeländes stumm zu schalten, sodass keinerlei störende Geräusche wahrzunehmen sind. Eine Nutzung im Schulgebäude ist nur den Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe, den Klassen 10-12, gestattet. Im Unterricht regelt die jeweilige Fachlehrerin bzw. der jeweilige Fachlehrer den Einsatz des Handys zu Unterrichtszwecken. Bei Leistungsüberprüfungen sind sämtliche "smarte" Geräte wie Handys, Tablets, Smartwatches etc. auszuschalten und in der Tasche zu verstauen.

Außerhalb des Schulgebäudes sowie in der Mensa, die als Aufenthaltsraum für unsere Schülerinnen und Schüler in Freistunden dient, ist eine Nutzung des Handys möglich. Während der Essenszeiten von 12.00 Uhr – 13.45 Uhr bleibt das Handy in der Mensa ausgeschaltet und in der Tasche. Eine Nutzung in dieser Zeit ist in der Mensa nicht gestattet! Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihr Mittagessen in einer angenehmen Atmosphäre einnehmen zu können.

Ton- und Bildaufnahmen durch Schülerinnen und Schüler sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Wer Ton- und Bildaufnahmen anderer Personen ohne deren Einverständnis macht, verletzt damit deren allgemeines Persönlichkeitsrecht und hat neben rechtlichen Konsequenzen (zum Beispiel Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen durch die verletzten Personen) mit Ordnungsmaßnahmen durch die Schule zu rechnen.

Bei Verstößen gegen eine der vorbezeichneten Regeln kann das Handy von Lehrerinnen und Lehrern für den Unterrichtstag eingezogen werden und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich beim Schulleiter abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß obliegt es dem Schulleiter, das Handy bis zum Schuljahresende einzubehalten - § 51 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz.

 


6. Aufenthaltsräume

FahrschülerInnen benutzen vor dem Unterricht die ausgewiesenen Aufenthaltsräume. Die Bibliothek  steht entsprechend der Öffnungszeiten zur Verfügung.

 


7. Schuleigentum

Das Eigentum der MitschülerInnen sowie die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Beim Beschmieren von Bänken u. ä. sowie bei mutwilliger Zerstörung haften die Erziehungsberechtigten. Beschädigungen sind umgehend dem Hausmeister zu melden. Den Hinweisen und Anweisungen des Hausmeisters an die SchülerInnen ist Folge zu leisten.

 


8. Schulbücher

Ausleihbücher sind Eigentum des Landes Thüringen. Sie sind pfleglich zu behandeln. Lehrmittel und Ausleihbücher der Einrichtung, die von SchülerInnen beschädigt werden, müssen von ihnen ersetzt werden.

 


9. Haftung bei Verlust von Wertgegenständen

Für alle mitgebrachten Wertgegenstände (z.B. Uhren, Handys, Geldbörsen, Ausweise u.a.) kann keine Haftung übernommen werden. Dies betrifft auch die Wertgegenstände, die während des Sportunterrichts in den Umkleidekabinen lagern.

 


10. Umweltschutz und Umgang mit Energie

Umweltschutzmaßnahmen, die in der Schule durchgeführt werden, sind von allen am Schulleben beteiligten Personen aktiv zu unterstützen.

 

11. Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister bzw. im Sekretariat der Schule abzugeben. Nähere Daten zum Fundort, Datum und Umstand sind zu protokollieren.
 

 

12. Feueralarm

Bei Brandgefahr ertönt eine Sirene. Alle SchülerInnen verlassen sofort mit dem Lehrer das Gebäude und begeben sich auf den Fluchtwegen auf die vorgesehenen Plätze. Im laufenden Schuljahr sind regelmäßig Feueralarmübungen durchzuführen.


13. Verhalten bei Unfällen

Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden. Dort werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Ein Unfallbericht ist anzufertigen. Eine sofortige Information an den Schulleiter ist notwendig.
 


14. Entschuldigungen

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen verbindlichen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes zu verständigen. Bei Erkrankungen an mehr als zwei Tagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Für die SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe gilt die entsprechende Regelung.

 


15. Klassenbuchführung

Zur Führung des Klassenbuches gelten gesonderte Anweisungen. Der Klassenleiter ist verantwortlich für die Führung des Klassenbuches.


 
16. Beurlaubungen, Freistellungen

SchülerInnen können in dringenden Fällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden.
Der Klassenleiter kann auf schriftlichen Antrag Urlaub bis zu drei Tagen gewähren. Beurlaubungen über einen längeren Zeitraum, d. h. bis zu 15 Unterrichtstagen, erteilt der Schulleiter. Bei sonstigen Fällen ist das Schulamt zu konsultieren. Der Besuch von Wahlfächern darf während des Schuljahres nur mit Genehmigung des Schulleiters beendet oder begonnen werden. Über den Ausschluss bei Besuch eines Wahlfaches entscheidet der Schulleiter. Eine langfristige Freistellung vom Sportunterricht wird aufgrund eines ärztlichen Attestes ausgesprochen. Für die SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe gilt die entsprechende Regelung.

 


17. Mittagspause

In der Mittagspause können die SchülerInnen ihr Mittagessen entsprechend der vorgegebenen Essenszeiten einnehmen. Für die SchülerInnen  der Klassenstufen 5 und 6 gelten besondere Regelungen, die mit den KlassenleiterInnen und FachlehrerInnen abgestimmt sind.

 


18. Vertretungspläne. Informationen

Schulische Informationen, insbesondere Vertretungspläne können im Schaukasten vor dem Lehrerzimmer, im Monitor oder im Internet eingesehen werden. Jeder hat die Pflicht, sich dort täglich zu informieren.

 


19. Sekretariat und Schulleitung

Sprechzeiten im Sekretariat: Montag - Freitag : 07.00 - 16.00 Uhr

 


20. Verhaltenscodex

Es wird erwartet, dass die SchülerInnen alle erwachsenen Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grüßen.
Alle SchülerInnen ab Klasse 11 sind grundsätzlich mit "Sie" anzureden. Bei feierlichen Anlässen in der Aula wird die Achtung der SchülerInnen vor dem Lehrerkollegium durch Erheben von den Plätzen bekundet. Verstöße gegen die Schulordnung werden in angemessener Weise entsprechend § 51 des Thüringer Schulgesetzes geahndet.
Während der Prüfungen, einschließlich BLF, ist auf eine neutrale, angemessene Kleidung zu achten. Gleiches gilt für eine angemessene Kleidung während der täglichen Unterrichtszeiten. (Vgl. Thür. Schulgesetz § 2/1)

 


Diese Hausordnung ist am 26.09.2016 von der Schulkonferenz beschlossen worden.

Aktualisierung der Punkte Pausen und Umgang mit dem Handy am 13.11.2019 durch die Schulkonferenz.

 

 

 

letzte Änderung: 28.11.2019