E-Learning und Kriterien für die Notfallbetreuung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
vor dem Hintergrund des Auftretens des neuartigen Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 auslösen kann, müssen alle Schülerinnen und Schüler bis zum 17.04.2020 zu Hause lernen. Sie haben am Montag bereits Arbeitsaufträge von einigen Fachlehrern erhalten. Für alle weiteren Fächer und für die am Montag nicht anwesenden Lerner können die ersten Arbeitsaufträge ab Dienstag auf der Homepage im internen Bereich unter „E-Learning“ mit den bekannten Zugangsdaten aufgerufen werden.
Wir hatten Sie bereits informiert, dass in der Zeit der Schulschließung eine Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 stattfindet. Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getroffenen Festlegungen für die ab Dienstag startende Notbetreuung finden Sie unter diesem Link. Es handele sich wirklich nur um eine Notfallbetreuung, daher müsse zudem ein Antrag auf Notfallbetreuung abgegeben werden. In dieser Zeit werden die von den Fachlehrern zur Verfügung gestellten Aufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Dafür müssen die dementsprechenden Arbeitsmittel mitgebracht werden. Es wird keine Essensversorgung mehr angeboten. Lesen Sie zum Thema den aktuellen Elternbrief unseres Kultusministeriums.
Außerunterrichtliche Tätigkeiten werden in den nächsten Wochen nicht stattfinden. Das betrifft unter anderem AGs, Wettbewerbe sowie das geplante Netzwerktreffen. Wir müssen es nun schaffen, Infektionsketten weiter einzudämmen, um bald wieder miteinander zu lernen.
letzte Änderung: 28.02.2019