Notfallbetreuung für Klasse 5 und 6 – Personengruppen präzisiert

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

Wir hatten bereits darüber informiert, dass in der Zeit der Schulschließung eine Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 stattfindet. Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getroffenen Festlegungen für die ab Dienstag, dem 17.03.2020 startende Notbetreuung finden Sie unter diesem Link. Es handele sich wirklich nur um eine Notfallbetreuung, daher müsse zudem ein Antrag auf Notfallbetreuung im Sekretariat abgegeben werden. Dazu hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) am 18.03.2020 eine Präzisierung des Kreises der Eltern, für deren Kinder eine Notbetreuung in Betracht kommt, vorgenommen. Erfahren Sie hier mehr über die festgelegten Personengruppen für die Notbetreuung. Sollten Sie betroffen sein, melden Sie Ihr Kind möglichst bereits am Tag vor der Betreuung bei der Schulleitung an.

In der Zeit der Notbetreuung werden die von den Fachlehrern zur Verfügung gestellten Aufgaben von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr unter Aufsicht bearbeitet. Dafür müssen die dementsprechenden Arbeitsmittel mitgebracht werden. Es wird keine Essensversorgung mehr angeboten. Lesen Sie zum Thema den aktuellen Elternbrief unseres Kultusministeriums.

 

letzte Änderung: 28.02.2019