Schrittweise Öffnung der Schulen und Kindergärten in Thüringen


Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

PDF: Komplette Präsentation zur Regierungsmedienkonferenz

Erster Stufenplan

seit 20. April 2020 Fortsetzung „Lernen zu Hause“

  • für alle Schülerinnen und Schüler

ab 27. April 2020 Beginn Präsenzunterricht für

  • Abiturientinnen und Abiturienten (Gymnasium, TGS, Gesamtschule, Kolleg)
  • Abschlussklassen der höheren Berufsfachschule in der Fachrichtung Altenpflege
  • die zentralen Abschlussprüfungen der Steuerfachangestellten.

ab 4. Mai 2020 Beginn Präsenzunterricht für Abschlussklassen mit dem Ziel

  • Hauptschulabschluss und Qualifizierender Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Besondere Leistungsfeststellung (BLF)

ab 7. Mai 2020 Beginn Präsenzunterricht

  • für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen mit besonderem Unterstützungsbedarf

ab 11. Mai 2020 Beginn Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der

  • der 4. Klassen (Grundschule, TGS)

Über die weiteren Schritte zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wird nach dem 30. April 2020 entschieden.

Ein regulärer Hortbetrieb findet bis auf Weiteres nicht statt. Spätestens ab dem 2. Juni 2020 erhalten alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen wieder Präsenzunterricht in einer an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepassten Form.


Risikogruppen

Personal, welches bei einer Infektion einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnte:

a) ältere Personen ab 60 Jahre,
b) ältere Raucher (ab 50 Jahre) sowie
c) Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Erkrankungen der Lunge, chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, Patienten mit geschwächtem Immunsystem).

Von Lehrkräften der Risikogruppen wird nicht verlangt, gegen ihren Willen Gruppenunterricht durchzuführen. Sie sollen bevorzugt Aufgaben des häuslichen Lernens übernehmen. Freiwilliger Einsatz in den Schulen ist möglich und willkommen.

18,8 Prozent der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer sind älter als 60 Jahre.

Für Schülerinnen und Schüler, die zu Risikogruppen gehören oder in einem gemeinsamen Haushalt mit besonders gefährdeten Personen leben, findet kein Präsenzunterricht in Gruppen statt. Sie werden vorrangig zu Hause beschult und nur im Einzelfall zu dringend erforderlichen Konsultationen in ausreichend großen Räumen eingeladen. Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist ein ärztliches Attest vorzulegen.


Hygienemaßnahmen

Das Bildungsministerium schlägt den Schulträgern klaren schulischen Hygieneplan vor.

Hygieneempfehlungen des RKI sind zu beachten (Händewaschen, Mindestabstand 1,5 Meter, Niesetikette, usw.).

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) sollte in den Pausen, bei Raumwechsel und beim Schülertransport getragen werden. Im Unterricht ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

Raumhygiene in schulischen Räumen: Schülerinnen und Schüler in kleinere Lerngruppen zusammenzufassen. Zwischen den Tischen ist ausreichend Abstand zu schaffen. Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.

Täglich mehrmaliges Lüften der Räume ist Pflicht (oder Lüftungsanlage). Kipplüftung ist nicht ausreichend. Ist dies in einem Raum nicht möglich, so dieser für den Unterricht nicht geeignet.

Sportunterricht soll nur eingeschränkt und im Freien stattfinden. Die Angebote sollen im niederschwelligen Bereich (ggfs. auch in Alltagskleidung) durchgeführt werden.

Auf die Einhaltung der Abstandsregelung ist insbesondere an Warteplätzen für den Schülerverkehr zu achten.


Sanitärbereiche

In Sanitärbereichen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmal-Handtücher bereitgestellt werden. Über Aushänge und ggfs. Eingangskontrollen ist auch hier der Mindestabstand zu gewährleisten.

Die Thüringer Landesregierung schlägt Schulträgern ein Sanierungsprogramm für die Verbesserung der Sanitäranlagen in den Schulen vor. Dazu sollen kurzfristig die schulischen Investitionspauschalen (30 Mio. Euro) genutzt werden, um mit Priorität die Sanitärbereiche in den Schulen zu verbessern, wo nötig.

In den Sommermonaten sollen so Voraussetzungen geschaffen werden, damit zum Schuljahresbeginn der Schulbetrieb unter Einhaltung des besonderen Schutzbedarfs im Hinblick auf die Corona-Pandemie aufgenommen werden kann.


Prüfungen und Versetzungen

Die Abiturprüfungen starten am 18. Mai 2020.

Die Besondere Leistungsfeststellung wird in modifizierter Form durchgeführt und besteht aus zwei Teilen:

  • Deutsch (schriftliche Prüfung mit zentraler Aufgabenstellung)
  • eine Naturwissenschaft nach Wahl der Schülerinnen und Schüler (bei eigenverantwortlicher Festlegung der Prüfungsart, Aufgabenstellung und zeitlicher Flexibilität der einzelnen Schulen)

Der Bewertungsmaßstab für die zentrale Aufgabenstellung wird entsprechend angepasst. Dabei gilt der Grundsatz „Es wird nur das geprüft und bewertet, was auch unterrichtet worden ist.“

Für Schülerinnen und Schüler, die attestiert zu einer Risikogruppe gehören oder die in einem Haushalt mit attestiert besonders gefährdeten Personen leben, werden besondere Schutzmaßnahmen (gesonderte Räume, zeitversetzt usw.) ergriffen, um ihnen eine Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen.

Eine Versetzungsentscheidung findet nur zum Ende der Klassenstufen 9 und 10 statt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler rücken in die nächst höhere Klassenstufe auf. Die freiwillige Wiederholung jeder Klassenstufe ist möglich und wird nicht auf die Wiederholungshäufigkeit bzw. Höchstverweildauer in der Oberstufe angerechnet.


Kindertagesbetreuung

Die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet.

Das genaue Procedere ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie.

Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister (JFMK) von Bund und Ländern stimmt sich weiter ab und bereitet Eckpunkte für Beratung der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin vor.

Das TMBJS steht im engen Austausch mit Kommunen und Trägern.


Notbetreuung

Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert. Sie steht zusätzlich offen für die Kinder:

  • von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
  • von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
  • des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
  • von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.

Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.

Ab dem 11. Mai 2020 erfolgt eine weitere Öffnung der Notbetreuung, soweit es die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die personellen und räumlichen Ressourcen in der jeweiligen Einrichtung der Kindertagesbetreuung bzw. Schule erlauben.

letzte Änderung: 28.02.2019