Wichtige Informationen für Abiturientinnen und Abiturienten des Abschlussjahrgangs 2020

Informationen der Abiturientinnen und Abiturienten des Abschlussjahrgangs 2020

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 22. April 2020

Lesen Sie hier die PDF-Version:

• In Konsultationen, auf dem Flur, in weiteren Teilen des Schulgebäudes und des -geländes herrscht eine Mund-Nase-Bedeckungspflicht. Bei einer Mund-Nasen-Bedeckung muss es sich nicht um professionelle oder hochwertigere Masken handeln, sondern auch selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen sind ausreichend. Auch Schals und Halstücher können dieser Pflicht entsprechen. Gleiches gilt für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Unterricht kann bei Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände von der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht abgesehen werden. Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf eigene Kosten zu beschaffen.

• Sollten Sie zu einer Risikogruppe1 für potentiell schwerere Verläufe bei einer SARS-CoV-2 Infektion mit konsekutiver COVID-19 Erkrankung angehören, legen Sie in der Schule bitte ein ärztliches Attest (keine Krankschreibung!) vor. Das Attest muss aussagen, dass Sie aufgrund des Corona-Virus zu einer Risikogruppe gehören. Eine Diagnose muss das Attest nicht enthalten. Setzten Sie sich bitte deswegen mit Ihren Lehrkräften in Verbindung, damit für Sie eine individuelle Lösung gefunden wird.

• Sollten die mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen unter die Risikogruppe fallen und Sie können oder wollen deswegen die Schule nicht betreten, dann wenden Sie sich ebenfalls mit einem ärztlichen Attest Ihres Angehörigen an Ihre Lehrkräfte.

• Planen Sie Ihre An- und Abreise zur Schule möglichst individuell. Sollten Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein, halten Sie bitte auch hierbei den gebotenen Abstand ein.
• Beachten Sie den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und reduzieren Sie physische Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum.

• Treten Sie den Schulweg und die anstehenden Prüfungen nur an, wenn Sie sich gesund fühlen. Ein Schulbesuch kann nicht gestattet werden, wenn Sie typische Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen. Nach Genesung können Sie die Abiturprüfungen auch zu den Nachterminen absolvieren.

• Achten Sie weiterhin auf die stringente Einhaltung der gebotenen Hygienestandards (z. B. Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge).

• Verlassen Sie nach Ende des Unterrichts, der Konsultationen und der Prüfungen die Schule unmittelbar.

• Bitte erkundigen Sie sich täglich über schulorganisatorische Informationen Ihrer Schule und folgen Sie in dieser besonderen Zeit einmal mehr den Anweisungen Ihrer Lehrkräfte.


1 Nach Definition des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) gehören folgende Personen der Risikogruppe an:
− Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
− des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck).
− chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD).
− chronische Lebererkrankungen.
− Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).
− Krebserkrankungen.
Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison). 

letzte Änderung: 28.02.2019