Schulbetrieb nach den Herbstferien 2020 in Stufe 1 – Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz (GRÜN)
Laut Information des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 28.10.2020 wird auch nach den Herbstferien der Schulbetrieb in der Stufe Grün fortgesetzt.
Die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebes in den Schulen hat hohe Priorität! Wir gemeinsam müssen nun alles dafür tun, dass die Schulen sichere Orte bleiben und gleichzeitig so viel Unterricht wie möglich stattfinden kann.
Zentrale Voraussetzung für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer ist die Beachtung von Vorgaben des Infektionsschutzes:
- Der Thüringer Stufenplan - Stufe Grün - bleibt in Kraft. Es gelten dabei durchgängig die bekannten Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes für die Stufe 1.
Zu beachten ist dabei insbesondere:
Wichtige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht. Die Verwendung von Schals oder Taschentüchern als Maskenersatz ist untersagt.
Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entsprechende akute Symptome (Fieber, trockener Husten) zeigen, dürfen die Schule nicht betreten.
Beachten Sie nach den Ferien: Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen, die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese müssen zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes erbringen.
- Die Hygieneregeln des Gymnasium Ernestinum gelten weiterhin.
- Ab Montag, den 2. November 2020 gilt laut TMBJS zudem:
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Siebentagesinzidenz über 50 Fällen können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen besonders schweren Krankheitsverlauf auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Regelung ist bereits von früheren Maßnahmen her bekannt und wird nun thüringenweit in Kraft gesetzt. Grundlage bieten die §§ 30 und 33 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Schulübergreifende schulische Wettbewerbe können für die Dauer des Lockdowns nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden, sondern müssen soweit möglich dezentral und digital durchgeführt werden.
Schulübergreifende schulsportliche Wettbewerbe werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt, sofern nicht andere dezentrale, also geografisch nicht schulübergreifende Formate oder eine Verschiebung möglich sind.
Klassenfahrten und andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt.
Zum Start nach den Herbstferien 2020 wurde außerdem die „Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Schule – Hygiene – Corona“ an die neusten Erkenntnisse angepasst. Dieser Link enthält die aktuelle Fassung vom 26. Oktober 2020.
Das Bildungsministerium analysiert derzeit die Infektionslage insbesondere in den Landkreisen mit hoher Inzidenz. Weitergehende Maßnahmen werden jeweils für betroffene Regionen diskutiert.
Uns stehen herausfordernde Zeiten bevor, welchen wir nur in der Schulgemeinschaft entgegentreten können. Gemeinsam nehmen wir die Verantwortung wahr, Infektionsketten zu unterbrechen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen und damit die Bildung im größtmöglichen Umfang zu verwirklichen. Wir wünschen allen Ernestinern für den Start nach den Herbstferien 2020 gutes Gelingen.
Bleiben Sie gesund!
letzte Änderung: 28.02.2019