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Regelung zum Übertritt in das allgemeinbildende Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das berufliche Gymnasium und das Spezialgymnasium für Sprachen für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2023/24

 

Für das Schuljahr 2023/24 ist im Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Spezialgymnasien sowie in das berufliche Gymnasium geregelt.

 

Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der

  • Klassenstufe 4 der Grundschule,
  • nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil,
  • nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschaftsschule

in das allgemeinbildende Gymnasium, die Gesamtschule oder die Gemeinschaftsschule übertreten; nach Klassenstufe 10 außer ins allgemeinbildende auch ins berufliche Gymnasium und die Gesamtschule.

 

Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4 und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnepfenthal übertreten.

 

Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. Im Landkreis Gotha ist für das Schuljahr 2023/24 die Einrichtung einer solchen Klasse 11 S an der Staatlichen Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha.

letzte Änderung: 01.12.2022

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